Sozialhilfe: Die richtigen Dinge tun

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Eine neue Fallsteuerung in der Sozialhilfe setzt neben technischen auch inhaltliche Akzente. Sie hilft den Ressourceneinsatz zu planen und sorgt dafür, dass Klientinnen und Klienten jene Unterstützung erhalten, die sie benötigen.

Landauf, landab haben Sozialdienste reichlich zu tun. Eine Fallbelastung von 80 oder mehr Fällen pro Vollzeitstelle ist üblich. Sozialbehörden sind vor diesem Hintergrund gezwungen, neue Wege zu beschreiten. So beschloss die Sozialbehörde einer mittelgrossen Stadt in ihrer Strategiesitzung vor ein paar Jahren, mit Unterstützung der Berner Fachhochschule eine Fallsteuerung in der Sozialhilfe einzuführen. Diese setzt bei der Planung der Interventionen neue Massstäbe.

Methodisches Vorgehen

Eine institutionelle Fallsteuerung ist ein Instrument, um die personellen Ressourcen für die Fallarbeit nach den Zielen und Aufgaben des Sozialdienstes aufzuteilen. Sie wird zudem genutzt, um die Qualität der Dienstleistungen zu gewährleisten und weiterzuentwickeln.

Zur Entwicklung der Fallsteuerung hat das Projektteam zunächst die Fallstatistiken und organisatorische Dokumente analysiert. Anschliessend hat es Schlüsselpersonen der Stadt interviewt, um ihre Bedürfnisse und Ideen aufzunehmen. Danach wurde mittels Literaturrecherche nach verfügbarem Wissen zu relevanten Entwicklungsfragen (Arbeitsmarktchancen, Motivation usw.) gesucht. Zudem wurden bestehende Fallsteuerungssysteme auf ihre Stärken und Schwächen hin analysiert. Sämtliche Erkenntnisse verwendete das Projektteam, um schliesslich mittels Prototypen eine Fallsteuerung zu erarbeiten.

Fallsteuerung und Ressourceneinsatz

Die entwickelte Fallsteuerung besteht aus den folgenden Kategorien:

  • Analyse (19% der Fälle): Sie bezeichnet die Situationserfassung, die Ergründung der Probleme und Ressourcen sowie die Bestimmung der Fallthematik. Die Analyse findet jeweils zu Beginn statt, das heisst, sobald jemand an den Sozialdienst gelangt. Sie kann jedoch in stark veränderten Situationen oder ab einem bestimmten Zeitpunkt wiederholt werden. Sie ist auf drei Monate beschränkt.
  • Intervention (37% der Fälle): Sie bezeichnet die Zielfindung sowie die Planung und Durchführung von Massnahmen zur Integrationsförderung. Die Intervention folgt der Analysephase und ist auf 36 Monate beschränkt.
  • Monitoring (44% der Fälle): Sie bezeichnet die laufende Beobachtung und Bearbeitung von Fällen, in denen keine Intervention zur Förderung der Integration erfolgt. Das Monitoring ist auf 36 Monate beschränkt.

Der Ressourceneinsatz pro Fall ist von drei Grössen abhängig: Dem Ressourceneinsatz für die direkte Fallarbeit, der Anzahl Fälle pro Kategorie sowie dem durch die Organisation festgelegten Zeitfaktor pro Kategorie – wobei Analyse und Intervention einen höheren Faktor aufweisen als das Monitoring.

Die Interventionskategorien

Im Zentrum der Fallsteuerung steht die Intervention, die aus vier Handlungsebenen besteht: «Job Coaching», «Berufliche Qualifizierung», «Motivationale Klärung» sowie «Gesundheitsabklärung». Die inhaltliche Ausrichtung und Ziele der jeweiligen Handlungsebenen ergeben sich durch die Ausprägung der Arbeitsmarktchancen sowie der Erwerbsmotivation der Klient*innen (siehe interaktive Grafik).

Umsetzung und Nutzen

Für die Umsetzung empfiehlt es sich, die Fallsteuerung in der Fallführungs-Software abzubilden, damit bei jedem Fall die Zuteilung zur jeweiligen Kategorie ersichtlich ist. Mitarbeitende erhalten dadurch Hinweise für das fachlich-strategische Vorgehen. Für die Leitung ist es zudem möglich, die Auslastung der einzelnen Mitarbeitenden zu steuern. Darüber hinaus können die vier Interventionsebenen in fachlichen Austauschgefässen oder in der nächsten Strategiesitzung der Sozialbehörde gezielt thematisiert und besprochen werden.

 


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Literatur und weiterführende Links:

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