In Baden-Württemberg übernehmen sogenannte Servicehelfer im Sozial- und Gesundheitswesen nach einer zweijährigen Ausbildung betreuende und unterstützende Tätigkeiten in Einrichtungen der Altenpflege und Behindertenhilfe sowie in Krankenhäusern und im ambulanten und häuslichen Bereich. Dadurch leistet die Ausbildung auch einen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Im Rahmen einer Evaluation berechnete die Berner Fachhochschule zusammen mit der Univation GmbH den volkswirtschaftlichen Nutzen der Ausbildung.
Die Ausbildung zum Servicehelfer im Sozial- und Gesundheitswesen wird seit 2007 am Bildungszentrum Wohlfahrtswerk in Stuttgart angeboten und beinhaltet die Anerkennung als Alltagsbetreuer*in. Die zweijährige Ausbildung umfasst Unterricht an der Berufsfachschule für Sozialpflege sowie Praxisphasen in einer Einrichtung der Alten- oder Behindertenpflege oder in einem Krankenhaus. Im Berufsalltag übernehmen Servicehelfer betreuende und unterstützende Tätigkeiten. Sie entlasten dadurch Pflegekräfte von Service- und Assistenztätigkeiten, womit die niederschwellige Ausbildung zum Servicehelfer auch einen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels im deutschen Sozial- und Gesundheitswesen leistet.
Der Verein Caro Ass e.V. beauftragte die Univation GmbH zusammen mit der Berner Fachhochschule, die Ausbildung zum Servicehelfer zu evaluieren und dabei den volkswirtschaftlichen Nutzen der Ausbildung zu berechnen.
Eine Ausbildung, die sich lohnt
Um diesen volkswirtschaftlichen Nutzen zu bestimmen, wurden anhand der Monitoring-Daten des Bildungszentrums die sozioökonomischen Merkmale der Auszubildenden festgestellt. So sind diese zu Beginn der Ausbildung im Schnitt 19 Jahre alt, Frauen mit 71% in der Mehrheit und Personen ausländischer Nationalität mit 34% im Vergleich zur Gesamtbevölkerung überproportional vertreten. Zum späteren Erwerbsleben und dem Verbleib auf dem Arbeitsmarkt geben die Monitoring-Daten jedoch nur bedingt Aufschluss. Die Evaluation greift daher auf die Daten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) für den Zeitraum 2008 bis 2021 zurück. Darin werden Personengruppen nachgebildet, welche den Servicehelfern in ihren sozioökonomischen Merkmalen zu Beginn und am Ende der Ausbildung vergleichbar sind. Stellt man die zwei nachgebildeten Gruppen einander gegenüber, erhält man eine Schätzung, wie der volkswirtschaftliche Nutzen erwartungsgemäss für die Absolvent*innen der Ausbildung zum Servicehelfer aussehen könnte. Dieser setzt sich zusammen aus dem jährlich generierten Mehreinkommen, den zusätzlich bezahlten Einkommenssteuern und Sozialbeiträgen sowie der Differenz beim Bezug von Arbeitslosengeldern.
Erwartungsgemäss erzielen Personen nach der Ausbildung zum Servicehelfer höhere Einkommen und bezahlen höhere Einkommenssteuern und Sozialbeiträge als Personen ohne entsprechenden Abschluss. Die jüngere Gruppe der 17–25-Jährigen bezieht nach der Ausbildung erwartungsgemäss deutlich weniger Arbeitslosengeld, während die ältere Gruppe der 26–35-Jährigen durchschnittlich mehr Arbeitslosengeld bezieht. Dies mag damit zusammenhängen, dass Personen vor der Berufsbildung selten über ausreichend Erwerbsjahre verfügen, um Arbeitslosengeld zu beziehen.
Zusammengezählt würde so durch die Ausbildung zum Servicehelfer erwartungsgemäss ein jährlicher volkswirtschaftlicher Nutzen von 5078 bis 6323 € pro Person entstehen. In dieser Schätzung nicht berücksichtigt ist jedoch das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Ausbildungsbetriebe, welches bei der letzten Evaluation von 2011 im Schnitt noch negativ war. Es bleibt zu prüfen, wie sich dieses in der Zwischenzeit entwickelt hat.
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- Der Schlussbericht der Univation GmbH und der Berner Fachhochschule erscheint 2023.
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