Pflegende Angehörige in vielen Betrieben unterschätzt

Das Thema Angehörigenbetreuung wird in vielen Unternehmen ausgeblendet, obwohl Forschung und Politik einen klaren Handlungsbedarf erkannt haben. Eine BFH-Masterarbeit zeigt die Situation in Deutschschweizer Firmen auf und erklärt, wie diese ihre Mitarbeitenden besser unterstützen können.

In der Schweiz pflegen heute rund 330‘000 erwerbstätige Personen ihre kranken, meist älteren Angehörigen, dies entspricht etwa 9% aller Beschäftigten. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung, der erhöhten Berufstätigkeit von Frauen und des Anstiegs der Arbeitsintensität durch flexiblere Unternehmensstrukturen steigt diese Zahl seit Jahren kontinuierlich an. Durch die andauernde Doppelbelastung und unzureichenden Unterstützungsmassnahmen besteht die Gefahr, dass betreuende Arbeitnehmende selber erkranken. Im schlimmsten Fall droht die Berufsaufgabe, wodurch viele Betriebe wertvolle Fachkräfte und Know-How verlieren.

Themen wie Krankheit, Behinderung und Tod gelten in der Schweiz als private Angelegenheit und werden am Arbeitsplatz häufig verschwiegen. Unternehmen wissen daher oft nicht, wie viele ihrer Mitarbeitenden Angehörige betreuen. Eine Masterarbeit im Studiengang Business Administration der Berner Fachhochschule BFH erhob mittels standardisierter Onlinebefragung bei 115 Deutschschweizer Unternehmen, wie diese Firmen der Thematik begegnen und betroffene Arbeitnehmende betreffend Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben unterstützen.

Anzahl der Betroffenen in den Firmen oftmals nicht bekannt

Während der Umgang mit Kinderbetreuung häufig standardisiert ist, kennen 81% der Unternehmen in der Deutschschweiz bei der Angehörigenbetreuung keine klaren Regelungen und in 70% der Fälle sind die Mitarbeitenden, die Angehörige betreuen, unbekannt. Dabei schneiden Kleinbetriebe entschieden besser ab, was vor allem auf das persönlichere Arbeitsklima zurückzuführen ist. Die grosse Mehrheit der befragten Firmen kann über ihren Betroffenenanteil jedoch nur Vermutungen anstellen. So schätzen dann auch 43% dieser Auskunftspersonen den Anteil betreuender Mitarbeitenden auf weniger als 5%, was weit unter dem Durchschnittswert von 9% liegt.

Bei den Unternehmen, die ihren Betroffenenanteil kennen, geben 62% an, dass es sich dabei mehrheitlich um weibliche Erwerbstätige handelt. Dass sich eher die männlichen Mitarbeitenden um ihre Angehörigen kümmern, ist bloss bei 23% der Unternehmen der Fall. Arbeitgebende müssen sich jedoch bewusst sein, dass Männer – die bei der Vereinbarkeitsthematik noch zu oft vom Radar fallen – ebenso gut von Angehörigenpflege betroffen sein können.

Betriebliche Massnahmen oft nicht geeignet

Betrachtet man die innerbetrieblichen Massnahmen zur Vereinbarkeit von Arbeit und Familie, so stechen zwei Massnahmen deutlich hervor: Teilzeitarbeit und die flexible Gestaltung von Arbeitszeiten, die von 74% resp. 67 % der Auskunftspersonen als sehr wichtig betrachtet werden. Jedoch passen nicht alle Massnahmen zur Thematik Angehörigenbetreuung. Beispielsweise könnten Mitarbeitende in 85% der Unternehmen im Notfall geregelt frei nehmen, können diese Leistung aber nur für einen kurzfristigen Zeitraum beanspruchen. Dies löst die Vereinbarkeitsproblematik von Angestellten, die langfristig Angehörige betreuen, jedoch nicht.

Grafik zu Vereinbarkeitsmassnahmen

Wichtigkeit der angebotenen Vereinbarkeitsmassnahmen (Quelle: Eigene Erhebung und Berechnung, n=115)

Geht es um die Kommunikation der oben erwähnten betrieblichen Massnahmen, geben 76% der Unternehmen an, ihre Angestellten diesbezüglich selten bis gar nicht zu informieren, sodass die Mitarbeitenden das vorhandene Unterstützungsangebot zum Teil gar nicht kennen. Die mangelnde Information führt meist dazu, dass sich Betroffene erst gar nicht trauen eine eingetretene Betreuungssituation im Betrieb anzusprechen, was die Tabuisierung dieses Themas zusätzlich verstärkt.

Bedarfsanalyse macht ökonomischen Nutzen erkennbar

Stellen Unternehmen Unterstützungsleistungen im Bereich Angehörigenbetreuung zur Verfügung, so erhoffen sie sich vor allem eine stärkere Mitarbeiterbindung sowie eine gesteigerte Unternehmensloyalität. Aber auch eine erhöhte Unternehmensattraktivität sowie eine bessere Leistung und weniger Krankheitstrage der betroffenen Mitarbeitenden werden damit angestrebt. Demgegenüber stehen allerdings auch Kosten, welche bei der Implementierung der Massnahmen entstehen. Hierzu werden vor allem Konzeptentwicklungskosten, Aufwände für die Personalabteilung oder die Schulung von Führungskräften genannt.

Um den Nutzen von Massnahmen im Bereich Angehörigenbetreuung jedoch überhaupt abschätzen zu können, bräuchten es in den meisten Deutschschweizer Unternehmen erstmals eine Bedarfsanalyse zu diesem Thema. Denn erst wenn klar ist, wie viele Mitarbeitende betroffen sind und was diese von ihrem Arbeitgebenden erwarten, kann gemeinsam eine Lösung erarbeitet werden.

 


Kontakte:

 

Literatur und weiterführende Links:

 

Beitrag teilen
0 Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Time limit is exhausted. Please reload CAPTCHA.