Freiheit und Kontrolle in der Pflegequalität

Der wachsende Bedarf an stationärer Langzeitpflege fordert Staat und Leistungserbringer auf verschiedene Weise heraus. Die Alten- und Pflegeheime brauchen Freiräume, um unter marktähnlichen Bedingungen ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Die Kantone müssen die Qualität der Pflege sichern. In einer langjährigen Zusammenarbeit hat die Berner Fachhochschule für den Kanton Aargau ein System der Qualitätssicherung so weiterentwickelt, dass es beiden Seiten Rechnung trägt.

Die gestiegene Lebenserwartung bringt es mit sich, dass uns die Frage nach der Versorgung im Alter immer stärker beschäftigt. Wenn wir selbst oder unsere Angehörigen so pflegebedürftig werden, dass eine stationäre Betreuung unvermeidlich und endgültig wird, wollen wir auf würdevolle letzte Jahre mit hoher Lebensqualität hoffen können.

Eine hochstehende Versorgung liegt auch im Interesse von Staat und Alters- und Pflegeheimen. Weil aber die Rollen und Anforderungen beider nur bis zu einem gewissen Grad übereinstimmen, entsteht ein Spannungsfeld:

  • Interessen des Kantons: Ihm obliegt die Aufsicht über die öffentlich finanzierten Leistungen, er gestaltet ihre Rahmenbedingungen und sichert die Qualität auf einem definierten Mindestniveau.
  • Interessen der Alters- und Pflegeheime: Als Anbieter von Pflegeleistungen unter quasi marktwirtschaftlichen, sich verändernden Bedingungen müssen sie sich diesen anpassen – auf fachlicher und organisationaler Ebene wie auch hinsichtlich epidemiologischer Entwicklungen, wie etwa der Zunahme demenzieller Erkrankungen. In ihrem Interesse liegt ausser Kundenorientierung, Effektivität und Effizienz daher auch die Qualitätsentwicklung.

Verschärfend kommt hinzu, dass für die Alters- und Pflegeheime die Kriterien bislang nicht ausreichend transparent waren, an denen der Staat die Qualität ihrer Leistungen misst.

Die Qualität wird nicht nur gesichert, sondern auch gezielt entwickelt

Der Kanton Aargau hat in Zusammenarbeit mit der BFH nun wegweisende Schritte unternommen, um dieses Spannungsfeld aufzulösen: das Qualitätsmanagement wurde so weiterentwickelt, dass es sowohl der externen Qualitätssicherung als auch der organisationsinternen Qualitätsentwicklung dient. Dadurch bezieht es die verschiedenen Perspektiven viel stärker ein.

Für die Alters- und Pflegeheime wurden Indikatorensets zu spezifischen Themen der Qualitätsentwicklung erarbeitet. Diese Themen sind struktureller und prozessualer Art. Es geht unter anderem um Institutionsführung, Projekt- und Prozessmanagement. Aktuelle Entwicklungen werden aufgegriffen, um die Leistungen bewohnerorientiert und entlang fachlicher Standards zu verbessern.

Die Kriterien für die Qualitätssicherung lassen sich den Bereichen Steuerung, Dienstleistung, Personalwesen, Evaluation und Organisation zuordnen. Konkret geht es beispielsweise um die Vorbeugung von Wundliegen oder Stürzen der Bewohnerinnen und Bewohnern; seitens der Mitarbeitenden dienen der Umgang mit Fehlzeiten und Austritten als Beispiele.

Wie bisher sind die Leistungserbringer – die Aargauer Alters- und Pflegeheime, aber auch Spitex-Organisationen – zu Qualitätsreportings verpflichtet. Sie entsprechen dem Bedarf des Kantons als Aufsichtsorgan, nicht zuletzt, damit er bei nachweislich unzureichender Qualität gezielt eingreifen kann.

Erweitertes Qualitätsreporting

Das jährliche Qualitätsreporting erfolgt anhand eines umfangreichen Online-Formulars. In der Auswertung kann sich jede Organisation in ihren Leistungen mit allen anderen Heimen vergleichen. Dadurch wird für ein Heim selbst ersichtlich, in welchen Punkten es sich verbessern kann. Ergänzt wird die Qualitätskontrolle durch eine sowohl sicherungs- wie entwicklungsorientierte externe Prüfung, dem Audit. Der Auditor oder die Auditorin prüft nicht mehr nur, ob die Prozesse und Anforderungen den geforderten Standards genügen, sondern ist auch hinsichtlich der Qualitätsentwicklung in einem fachlich beratenden Sinn tätig.

Die folgende Abbildung gibt das erweiterte Qualitätsmanagement modellhaft wieder:

Die neue Lösung lässt sich an dem Beispiel der sicheren Medikation veranschaulichen. Ziel der sicheren Medikation ist, Fehler bei der Verordnung, Abgabe und Verabreichung von Medikamenten zu vermeiden. Sie ist für den Kanton in anderer Weise relevant als für die Alten- und Pflegeheime. Für den Kanton sind die Ergebnisse wichtig, das heisst die Anzahl und die Entwicklung der Vorkommnisse im Zeitverlauf. Warum Fehler passiert sind und welche Strukturen und Abläufe dahinter stehen, ist für ihn nicht von primärem Interesse. Für ein Heim hingegen schon. Es muss die Zusammenhänge, in denen die Fehler passieren, verstehen. Nur so kann es zielführende Entwicklungen einleiten. Deshalb setzt es sich im Rahmen der Qualitätsentwicklung mit den Themen der sicheren Medikamentenversorgung auseinander: mit der Überprüfung ärztlicher Verordnungen, Arzneimittellisten, Verträgen mit Apotheken, fachlichen Richtlinien, Mitarbeitenden-Schulung und anderem mehr.

Mehr Transparenz und Autonomie

Der Erfolg des erweiterten Qualitätsmanagements besteht darin, dass sich Kanton und Leistungserbringer auf für sie jeweils relevante Messgrössen und Entwicklungsthemen verständigen konnten. Der Kanton verfügt über die Informationen, die er im Rahmen seiner gesetzlichen Aufsichtspflicht benötigt – und nicht mehr. Für die Alters- und Pflegeheime ist andererseits erstmals transparent geworden, welches die aus kantonaler Sicht bedeutsamen Bewertungskriterien sind. Zudem bietet das System den Heimen die Möglichkeit, Themen für ihre interne Qualitätsentwicklung auszuwählen, an denen sie in ihrer Organisation autonom arbeiten wollen. Die nachfolgende Prüfung findet in einem fachlich beratenden Sinn statt. Ihre Ergebnisse bleiben allein in der Hoheit der Organisation.

 


Kontakt:

 

Literatur und weiterführende Links:

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1 Kommentare
  • Lovey Wymann

    Antworten

    Ist ja alles schön und gut – aber Makulatur, wenn die Heime nicht genügend Personal haben; FaBE oder FaGE in Ausbildung als volle Arbeitskräfte eingesetzt werden – oder sogar Hilfskräfte. Und erst recht, wenn die wichtigsten Personen bzw. deren Qualitätsmerkmale gar nicht genannt werden: Was verstehen die Menschen in den Heimen unter Qualität?

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