Geschiedene Frauen sind häufiger auf Sozialhilfe angewiesen als geschiedene Männer. Neben den unterschiedlichen Erwerbskarrieren von Männern und Frauen ist dies auf die Unterhaltsrechtspraxis zurückzuführen, die das Existenzminimum des besser verdienenden Partners unberührt lässt. Das Zentrum Soziale Sicherheit hat erstmals berechnet, welchen Einfluss dies auf das Armutsrisiko von geschiedenen Frauen hat.
Eine Scheidung bringt nicht nur psychischen Stress mit sich. Seit rund dreissig Jahren stapeln sich Forschungsberichte mit der Haupterkenntnis, dass Paare durch eine Scheidung oft drastische Verschlechterungen ihrer finanziellen Situation erleben und dass Geschiedene besonders häufig Sozialleistungen beziehen. Das betrifft Männer und Frauen. Die Forschung betont jedoch auch, dass Frauen nach Scheidungen häufiger arm werden als Männer. Das vom Schweizerischen Nationalfonds finanzierte Projekt «Scheidung als soziales Risiko» überprüft zwei Erklärungsansätze für geschlechterspezifische soziale Risiken nach Scheidung: die ungleichen Erwerbsbiografien von Männern und Frauen und die gleichstellungsrechtlichen Folgen des Scheidungsrechts.
Weshalb führen Scheidungen in die Sozialhilfe?
Fällt bei finanzschwachen Familien eine Einkommensquelle weg oder kommen unvorhergesehene Ausgaben hinzu, ist der Gang zum Sozialdienst oft der einzige Ausweg. Mit den direkten Kosten einer Scheidung – wie z.B. Verhandlungs- und Umzugskosten – und den gestiegenen Kosten für den Lebensbedarf, die nach einer Haushaltstrennung anfallen, birgt eine Scheidung verschiedene Risiken. Oft kann der finanzielle Bedarf aller Beteiligten nicht mehr gedeckt werden und es entsteht ein «Manko».
Weshalb liegt das Manko häufig bei der Frau?
Ungleiche Erwerbskarrieren
Verheiratete Frauen verdienen meist deutlich weniger als ihre Ehemänner. Mit der Eheschliessung geht das mittlere Einkommen von Frauen zurück und dasjenige von Männern steigt weiter. Diese Einkommenskluft zieht sich bis zum Scheidungszeitpunkt fort. Zudem gerät der Einkommenszuwachs, den viele Frauen vor einer Scheidung erwirtschaften, nach der Trennung ins Stocken. Dies kann damit erklärt werden, dass die Kinder nach Familientrennungen meistens bei der Mutter leben und die zeitlichen Einschränkungen eine Ausweitung des Arbeitspensums erschweren. So liegt auch das Manko zunächst bei ihnen.
Monatliche Medianeinkommen von Männern und Frauen mit mindestens einem gemeinsamen Kind vor und nach der Eheschliessung | Quelle: Individualkonten AHV, Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegungen; Berechnungen BFH.
Monatliche Medianeinkommen von Männern und Frauen mit mindestens einem gemeinsamen Kind vor und nach der Ehescheidung | Quelle: Individualkonten AHV, Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegungen; Berechnungen BFH.
Die Scheidungsrechtspraxis
Das System nachehelicher Unterstützungen sollte hier einen Ausgleich schaffen. Bei der Festlegung der Höhe und Dauer von Unterhaltszahlungen für Kinder oder Erwachsene stellt sich dabei die Frage nach der «Leistungsfähigkeit» des besser verdienenden Ehepartners. Im Falle von lang andauernden Ehen, in welchen sich Frauen auf Haus- und Erziehungsarbeit konzentrierten und Ehemänner ein ausreichendes Einkommen erzielen, sorgt das Gesetz dafür, dass der Mann der Frau Alimente bezahlt und diese dadurch vor Armut geschützt ist.
Bei einkommensschwachen Familien, bei denen der Mann auch nach der Scheidung ein geringes Einkommen erzielt, ist dies jedoch seltener der Fall. Obwohl durch das Gesetz nicht geregelt, hat sich die Rechtspraxis durchgesetzt, unterhaltspflichtige Ehepartner höchstens zu Unterhaltszahlungen zu verpflichten, die ihnen ein existenzsicherndes Einkommen übrig lassen. Dies hat bei der üblichen, traditionellen Arbeitsteilung zur Folge, dass die Lücke zwischen Einkommen und Ausgaben bei der Frau bestehen bleibt. Frauen aus einkommensschwächeren Familien beantragen nach einer Scheidung deshalb deutlich häufiger neu Sozialhilfe als ihre Männer.
Konflikt zum Gleichbehandlungsgrundsatz
Während nun aber beide Ehepartner vom Rückzug der Frau aus dem Arbeitsmarkt – in Form von Haus- und Erziehungsarbeit – profitieren, trägt die Frau das damit verbundene finanzielle Risiko oft alleine. Dies steht im Widerspruch zu einem Rechtssystem, das auf Gleichbehandlung ausgerichtet ist. Dank den Berechnungen des BFH-Zentrums Soziale Sicherheit können die Auswirkungen dieser Rechtspraxis nun erstmals beziffert werden. So liegt das Risiko, erstmals Sozialhilfe beantragen zu müssen, für Frauen im Vergleich zu den Männern um bis zu 334% höher.
Bis heute hat die nationale Rechtspraxis auf diesen Widerspruch keine befriedigende Lösung bereit. Das Bundesgericht hält fest, dass das in der Bundesverfassung verankerte Verbot der Geschlechterdiskriminierung hier nicht im Vordergrund stehe. Dies aufgrund der Befürchtung, dass durch das Eingreifen der Richter in das Existenzminimum von potenziell Unterhaltspflichtigen mehr Geschiedene von der Sozialhilfe abhängig würden. Jedoch zementiert diese Praxis die negativen Folgen für geschiedene Mütter, deren soziale Teilhabe durch die finanziellen Lasten erschwert werden.
Kontakte
- Robert Fluder, Dozent, Fachbereich Soziale Arbeit
- Dorian Kessler, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Fachbereich Soziale Arbeit
- Barbara Zimmermann, Assistentin, Institut für Soziologie, Universität Bern
Literatur und weiterführende Links
- Aassve, Arnstein. 2009. Marital disruption and economic well-being: poverty, income and lifestyle deprivation. In Hans-Jürgen Andress und Dina Hummelsheim. When Marriage Ends: Economic and Social Consequences of Partnership Dissolution. Cheltenham: Edward Elgar Publishing.
- Bröckel, Miriam und Hans-Jürgen Andress. 2015. The Economic Consequences of Divorce in Germany: What Has Changed since the Turn of the Millennium? Comparative Population Studies 40,5.
- Fluder, Robert, Thomas Graf, Rosmarie Ruder und Renate Salzgeber. 2009. Quantifizierung der Übergänge zwischen Systemen der sozialen Sicherheit (IV, ALV und Sozialhilfe). Bern: Bundesamt für Sozialversicherungen.
- Fluder, Robert; Fritschi, Tobias & Salzgeber, Renate (2011): Verlaufstypen und Risikoprofile von arbeitslosen Personen, in: Die Volkswirtschaft, Das Magazin für Wirtschaftspolitik 9-2011
- Freivogel, Elisabeth. 2007. Nachehelicher Unterhalt, Verwandtenunterstützung Und Sozialhilfe – wenn das Familieneinkommen nach Trennung oder Scheidung nicht für zwei Haushalte ausreicht – Rechtsprechung und Änderungsbedarf bei Mankofällen. FamPra.ch, (8), S. 497-525.
- Hausammann, Christina, Irene Grohsmann und Josefin de Pietro. 2014. Die Regelung des Unterhalts nach Trennung oder Scheidung im Mangelfall – Hinweise aus menschenrechtlicher Sicht. Bern: Bundesamt für Justiz.
- Widmer, Eric, Gilbert Ritschard. 2009. The de-standardization of the life course: Are men and women equal? Advances of Life Course Research 14 (1). 29-39.
6 Kommentare
U.B.40
Es gibt gute Gründe, die Besserverdiener (in der Regel Männer) nicht auch noch zum Gang aufs Sozialamt und damit zur (teilweisen oder vollen) Deckung des Mankos zu zwingen. Der (in der Regel immer noch überwiegend die Männer treffende) Verlust der Kinder und der Fall aufs Existenzminimum sind schon schwer genug zu ertragen. Werden Männer darüber hinaus auch noch in jahrzehntelange Schuldknechtschaft gegenüber den Sozialämter getrieben (Rückzahlbarkeit von Sozialhilfe), dann wird der bereits zu beobachtende Zeugungsstreik noch viel stärker. Was zu noch weniger Nachwuchs führt. Denn jeder rational denkende Mann wird es sich genauestens überlegen, ob der dieses grosse Risiko tragen will. Und viele werden sich dagegen entscheiden. Jedenfalls so lange als es noch ein funktionierendes AHV-System gibt. Und das bricht umso schneller zusammen als der Nachwuchs fehlt. Das Problem löst sich also sozusagen von selbst.
Detektiv Wien
In Österreich gilt folgendes Unterhaltsrecht, auch Detektive kommen zum Einsatz um der geschiedenen Ehefrau / des Ehemannes eine eheähnliche Beziehung, also ein Leben im gemeinsamen Haushalt nach zu weisen, somit verfallen auch die Unterhaltsansprüche. Um den Lebensstandard von Kind und Ex-Partner zu erhalten, tauchen in diesem Moment die Begriffe Unterhalt und Alimente auf. Damit die angemessene Höhe an Unterhalt bezahlt wird, existieren Regelsätze, welche im Normalfall mühelos an die vorhandene Situation angepasst werden können. Vor allem die Anzahl und das Alter der Kinder sind ausschlaggebend für die zu erwartende Höhe an Alimenten. Unterhaltszahlungen können in Österreich zwischen Ehepartnern für den Fall einer Trennung oder Scheidung festgelegt werden. Sind keine Alimente oder Unterhaltszahlungen vertraglich geregelt, werden diese durch den Gesetzgeber bestimmt. Mit dem Unterhaltsrechner kann man einfach die bevorstehenden Unterhaltszahlungen oder Alimente im Falle einer Trennung oder Scheidung online berechnen.
Bei einer Scheidung muss nicht zwingend Unterhalt gezahlt werden. Die Höhe und die Zahlung hängen von der jeweiligen Scheidungsart ab. In Österreich tritt der Fall ein, dass beide Scheidungspartner generell zu gegenseitigen Unterhaltszahlungen verpflichtet sind. Dies geschieht in Form eines Vertrags. Kommt kein Vertrag zustande, ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Zahlung des Unterhalts zu regeln. Dies kann bedeuten, dass nur ein Scheidungspartner in die Pflicht kommt, dem anderen Scheidungspartner Unterhalt zu bezahlen. Der Gesetzgeber berechnet hierbei ebenfalls die Höhe des Unterhalts. Als Berechnungsgrundlage dient das monatliche Nettoeinkommen des zum Zahlen verpflichteten Scheidungspartners samt aller diversen Sonderzahlungen. Falls Änderungen beim Einkommen nach der Scheidung bzw. der Berechnung des Unterhalts auftreten, ist der Scheidungspartner ebenfalls verpflichtet, dies umgebend zu melden. Anhand der neuen finanziellen Lage erfolgt eine Neuberechnung der Unterhaltshöhe. Die Höhe der Alimente ist, gleich wie die Höhe des Unterhalts, gesetzlich festgehalten. Bezüglich Alimente gilt jedoch die Leistungsfähigkeit des Elternteils bzw. der Eltern als Berechnungsgrundlage. Zusätzlich zum monatlichen Gesamtnettoeinkommen spielt das Alter des Kindes, die derzeitige Schul- bzw. Berufsausbildung sowie das möglicherweise eigene Vermögen eine wichtige Rolle. Generell lässt sich jedoch feststellen: wie höher das Einkommen des alimentationspflichtigen Elternteils, desto höher die Alimente. Um hierbei stets eine passende Alimenthöhe festzulegen, gelten in Österreich mehrere Pflichtsätze. Diese nehmen vor allem das Alter des Kindes als Grenze.
Ist das Kind in einem Alter von 0 bis 6 Jahren, müssen Alimente in Höhe von 16 Prozent des Gesamteinkommens gezahlt werden. Im Alter von 6 bis 10 Jahre erhöht sich der Prozentsatz auf 18 Prozent. Zwischen 10 und 15 Jahren entsprechen die Alimente einer Höhe von 20 Prozent des Einkommens. Ab einem Alter von 15 Jahren stehen dem Kind bzw. dem Alimentempfänger Alimente in Höhe von 22 Prozent vom monatlichen Nettoeinkommen zu. Zusätzlich zu diesen Regelungen gibt es die sogenannte Luxus- oder Playboygrenze. Diese tritt in Kraft, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil über ein hohes Einkommen verfügt. Diese Grenze tritt dann in Kraft, wenn der zutreffende Prozentsatz einen Unterhalt in einer zu hohen Menge festlegt. Wird die Luxusgrenze zur Berechnung der Alimente verwendet, werden die zu zahlenden Alimente auf das Zwei- bis Zweieinhalbfache des zutreffenden Regelsatzes begrenzt. Hierbei ist die Luxusgrenze wiederum nur ein Richtwert, der in bestimmten Fällen ebenso überschritten werden darf. Da die Luxusgrenze für ein überdurchschnittliches Einkommen angewandt wird, tritt sie bei den meisten Fällen nicht in Kraft. Die genaue Berechnung der Alimente in Österreich muss nicht selbstständig durchgeführt werden. Die Festlegung der Höhe geschieht entweder durch das Jugendamt oder Gericht. Hierbei wird kein monatlicher, sondern ein Jahreslohnzettel benötigt. Alle weiteren Unterlagen werden dem zu zahlenden Elternteil entweder vor Ort mitgeteilt oder via Recherche im Internet in Erfahrung gebracht.
Wer möchte, kann ausserdem außergerichtlich die Alimenthöhe mittels kostenlosen Unterhaltsrechner selbst berechnen. Die so erhaltende Information dient allerdings nur als nicht bindende Vorabinformation und kann im Endeffekt vom tatsächlichen Betrag abweichen. Gleich wie bei einem zu zahlenden Unterhalt muss bei einer Gehalts- bzw. Vermögensveränderung das Gericht in Kenntnis gesetzt und eine Neuberechnung veranlasst werden. Falls der zahlende Elternteil seiner Alimentpflicht nicht zukommt, können diese per Gericht eingefordert werden. Im Härtefall werden die Alimente mittels Lohnpfändung eingehoben. Gleich wie bei einer ausstehenden Aliment- bzw. Unterhaltspflicht, kann der Geldbetrag auch als Vorschuss bezahlt werden. Hierbei muss der Antragssteller Anspruch auf den Geldunterhalt besitzen und dies über einen Vergleich bzw. Gerichtsbeschluss mit der jeweiligen Höhe vorzeigen können. Der Unterhalt darf hierbei nicht bzw. nicht vollständig bezahlt worden sowie eine Exekution für die Zahlung aussichtslos sein. Im Fall von Kindern darf das Kind noch nicht ein Alter von 18 Jahren erreicht haben.
L294395454
Interessante Schweizer-Perspektive. Guter Artikel. Für Deutschland ist es hier ganz gut zusammengefasst: https://www.finanztip.de/ehegattenunterhalt/
Vorweg: Nicht «ihr oder sein Manko», sondern das Manko der nächsten Generation, falls Kinder involviert sind – negativ gesprochen.
Ich erlebe es gerade selbst mit 2 wunderbaren Kindern und zwei Eltern, die alles gegeben haben. Abgesehen davon, dass man bei Scheidung sein Gehirn umprogrammieren sollte, um psychologisch-philosophisch durch die Situation zu kommen, sprechen die Statistiken klare Worte, zumindest im Westen. Wenn ich teils die Rechtslage in Ö lese «Detektiv», weiss ich Bescheid bevor ich in Ö jemals heirate (also nicht): Wikipedia sagt Ehegesetz von 1938 – genau das ist das Problem mit Ehe: Sie ist nicht mehr 2020++ fähig. Man hört auch selten von guten Ehen, sondern der Mensch braucht das Negative, siehe C19, siehe Hollywood. Der Rest ist stabil, normal, langweilig. Die Rate von 40-50% und nach 10-15 Jahren Durchschnittsdauer sprechen für sich. Ich habe im Leben zu viel mit Zahlen zu tun gehabt und habe ein sehr grosses Netzwerk, da ist man gut beraten, die unreifen Emotionen und Hoffnungen (Risiken) einer Ehe davor, in der Mitte und danach zu managen. Die vernünftigsten Personen die ich kenne, heiraten nicht. Auch wenn wir Menschen eine Struktur brauchen, wie Schulen, aber die Ehe ist kein Glückregen, sondern ein rechtlicher Dinosaurier aus einer anderen Zeit.
Was mir zu bedenken gibt, ist, dass diese ganzen Rechnungen in der aktuellen Lage der Wirtschaft und meiner persönlichen Situation (jede Situation ist anders) vermutlich alle 2-5 jahre angepasst werden müssten. Neue Einkommen, einer verliert den Job, zieht um, etc. die RA freuen sich. Auf Dauer wird jedenfalls bei kurzer und junger Ehe kein Unterhalt (Alimente) für immer gezahlt werden müssen, bzw. ich werde es anfechten müssen. Niemand weiss ob die andere Person in 5-10 Jahre noch arbeiten will, oder gesundheitlich dazu fähig ist, was die andere Person aus sich machen will/kann/wird im Beruf. Den Ex-Partner dann weiterhin als Zuzahler zu verpflichten ist schlicht falsch. Es hat schon lange nichts mehr mit Liebe, Ehe und den letzten 10-20 Jahren zu tun. Sondern ab Tag X soll es dann jemand eine Art «Lebensrente» zahlen. Kinder stehen natürlich immer an 1. Stelle. Diese Verantwortung müssen beide einzeln akzeptieren lernen. Ich empfehle zwei ganz wichtige Tipps: 1. Nähe zum Kind so häufig es geht und 2. Nicht über den anderen Partner reden. Wünsche jedem Menschen viel Erfolg auf dieser Reise.
PS. Wer Philosophie braucht, z.B. Alain de Botton hat einige gute Themen und Esther Perel ist eine gute Psychologin. Und ja, der «Verlust der Kinder» ist ein emotionaller Kraftakt – Väter zeigt wie gut ihr wirklich seid! PSS. Der grösste negative Einfluss bei der Scheidung ist es, die Situation nicht sportlich zu sehen. Es geht aber nicht darum gegenüber der anderen Person gewinnen zu wollen (da Lose-Lose im Grundmodus), sondern für sich aus dieser massiven Lebenskrise ein neues Selbst zu formen und dieses Selbst zum Erfolg zu machen. Meist kommt diese Krise zu schwierigen Zeiten: aktuell C19, Gesundheit (Alter meist 40-60), komplexe Karrieren/instabile Berufe, etc. von daher eine besondere Herausforderung der man sich stellen muss.
Jacques
Während nun aber beide Ehepartner vom Rückzug der Frau aus dem Arbeitsmarkt – in Form von Haus- und Erziehungsarbeit – profitieren …
Der Profit ist sehr bescheiden für den- oder diejenige die dem anderen alles bezahlen muss. Was ist der Profit davon die Miete alleine zu bezahlen anstatt je Hälftig zu zweit? Und überhaupt alles…?
Das ist mit dem Naturallohn vergleichbar und jemand der sich um das eigene Kind kümmert und dafür entschädigt wird, der Profitiert mehr als alle anderen. Kein Angestellter kriegt vom Arbeitgeber nach einer Trennung des Arbeitsverhältnisses noch Jahrelang Geld bezahlt…
Qseng
Ich Vater von einem Kind und Geschieden (Schweiz) finde es überaus amüsant (Achtung Sarkasmus!!!) dass überall beschrieben wird dass die Frau / Mutter von Armut betroffen sei. Was ich absolut nicht nachvollziehen kann.
Hier gute Gründe warum das eben nicht der Fall ist.
Frau / Mutter geht gar nicht arbeiten 100 % zu Hause. bekommt 50% vom Lohn des Mannes / Vater und bekommt nebenbei
-Hilflosenentschädigung
-Ergänzungsleistung
-Muss Radio und TV Gebühr nicht zahlen
-Prämienverbilligung
-Mutterschaftsentschädigung
-wenn 50% des Mannes / Vater nicht IHR Bedarf deckt kommt noch ein MANKO oben drauf das selbst für den Mann / Vater horrend ist (Beispiel : 1 Kind geschieden 2234.-CHF + Manko 1224.-CHF)
was dem Mann keine Weiterbildung ermöglicht um das fehlende Geld zu decken. Jegliche Lohnerhöhung was vielleicht maximal 300.- beträgt wird direkt der Frau / Mutter übergeben (ja wegen dem Manko 1224.-)
Das einzige was der Mann / Vater bekommt ist eine Prämienvergünstigung bei mir waren es stolze 30.-/Monat…mir fehlen die Worte.
Und NEIN ich bekomme keine Ergänzungsleistung weil ich 1% über dem Existenzminimum bin (Bravo).
Radio/TV Gebühr muss der Mann ja auch bezahlen obwohl ihm das Geld fehlt dazu sollte der Mann ja doch zum Kind schauen diverse Wochenende und Ferien wo keine Reduktion der Alimente zu Folge hat. Das wird einfach erwartet aber wenn die Frau zum Kind schauen muss sollte sie sofort dafür honoriert werden während der Mann dies GRATIS macht respektiv noch zahlen muss!!! KRASS…in was für eine Welt leben wir hier eigentlich.
Ich verstehe JEDEN MANN der auf Kinder verzichten will, weil ihm das schlussendlich nur Nachteile bringt, wenn nicht sogar eine Finanzielle Verkrüppelung falls es zur Scheidung kommt, was die Frau / Mutter eigentlich erlaubt alles zu machen was ihr gefällt (Männer schlagen …ja richtig gelesen kommt öfter vor als man glaubt oder Fremdgehen usw.) weil schlussendlich die Scheidung nur die Kinder und den Vater prellt. Für die Frau / Mutter wird immer gesorgt. Der Mann Hingegen muss alles alleine stemmen. Was übrigens zu einer hohen Suizidrate fürt in der Schweiz von Männern weil ihnen jede Art von Zukunft genommen wird. Sprich ein geschiedener Mann wird zum Sozialfall.
Bei mir in der Firma arbeitet einer der ist 75 Jahre alt (!)um sich über Wasser zu halten, weil er sogar 2 Scheidungen hinter sich hat.
Er hat meinen Respekt weil er nicht aufgegeben hat andere hätten sich schon lange die Kugel gegeben.
Also liebe Frauen überlegt lieber einmal mehr ob ihr benachteiligt seid weil das nicht immer der Fall ist. (FAKT!)
Nur so am Rande der mit die Frau verdient weniger als der Mann…der Zug ist schon lange abgefahren und völlig veraltet. Ich kenne genug Frauen (mit oder ohne Kind) die mehr als 8000.-CHF verdienen während ich viele Männer kenne die für einen Lohn von 5000.-CHF hart arbeiten gehen und am Abend erschöpft sind von der körperlichen Arbeit und nebenbei noch zum Kind schauen mit letzter Reserve an Energie.
Fabi
Derjenige mit der Erwerbsarbeit wird dann einfach seinen Job ganz hinschmeissen, wenn er ohnehin von der sozialhilfe abhängen würde. Existenzminimum ist ja auch kein Luxus. Ob jetzt die Sozialhilfe via Ehefrau, Ehmann oder beide Hälftig irgendwie ausgerichtet wird, macht die Betroffenen auch nicht reicher.
Und es gibt ja auch alleinerziehende Mütter, die nie geheiratet haben, die sind auch belastet und kriegen einfach ihre monatlichen Unterhaltsbeiträge und fertig. Also ich sehe nicht ein, wieso die 100%-Ehe-Frauen ständig so hoffiert werden sollen im Gegensatz zu den durchgehend (Teilzeit-) Arbeitstätigen Müttern und allen anderen Menschen überhaupt. Ich entscheide mich auch für eine Arbeitsstelle, wenn ich diese verliere kann ich auch nicht beim Arbeitgeber noch Geld einfordern für die Karriere-Chancen die ich bei anderen Arbeitgebern theoretisch! verpasst hätte usw.
Sicherlich möchte ich auch, dass sich eine Mutter mindestens die ersten drei Jahre ganz den Neugeborenen bzw. Kleinkindern widmen kann möglichst ohne Sorgen um Beruf und sonstigen Ablenkungen, das kommt der ganzen Gesellschaft zugute, aber sind auch wieder Lebens-Entscheidungen. Zwei Kinder direkt hintereinander, nur eins, oder gleich fünf über ein halbes Leben verteilt. Das lässt sich ja heute fast alles steuern.
Höchstens: Die Sozialhilfe erhöhen oder gleich ein Grundeinkommen einführen. Das würde die wirtschaftliche Situation verbessern und die Abhängigkeiten senken usw.
Also wir sind auch in einer dreijährigen Krisensituation unter der unser Kind am meisten leidet. Beide wissen, dass es für beide wirtschaftlich äusserst kritisch wird durch eine Scheidung und so halten wir trotzdem irgendwie zusammen, hauptsächlich ich versuche das, auch wenn sich mitlerweile auch immer mehr gesundheitliche Symptome zeigen usw. Suizid ist der günstigste Ausweg. – Zynisch gemeint, nicht ernsthaft!