Ein innovatives Qualitätsmanagement-System für die Arbeitsintegration

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Sozialarbeiterin und Klient im Gespräch

Foto: istock.com/gradyreese

Für den Bereich der beruflichen und sozialen Integration erwerbsloser Menschen revidierte die Berner Fachhochschule im Auftrag vom Verband Arbeitsintegration Schweiz AIS die Qualitätsnorm. Durch diese Revision steht ein Instrument für ein zeitgemässes Qualitätsmanagement in der Arbeitsintegration zur Verfügung.

Qualität ist ein schillernder Begriff. Denn Qualität bezieht sich auf unterschiedliche Aspekte und wird individuell bewertet. Allgemein gesagt meinen wir mit Qualität den Gegenwert für die Mittel, die wir für Produkte oder Dienstleistungen aufwenden. Während sich die Qualität von Produkten vergleichsweise einfach beschreiben lässt, wird es bei Dienstleistungen schwierig. Erst recht, wenn sie wie in der Sozialen Arbeit personenbezogen sind, zum Beispiel im Bereich der Arbeitsintegration. Hier handelt es sich um co-produzierte Qualität, die aus einer gemeinsam erstellten Dienstleistung erbracht wurde: von mehreren Personen zumeist aus unterschiedlichen Institutionen. Manche Stimmen zweifeln, ob sich diese Qualität überhaupt abbilden lässt.

Für den Bereich der Arbeitsintegration stehen mit der Revision nun jedoch solide Kriterien bereit. Eine Qualitätsnorm dient als Referenzsystem, anhand dessen eine Organisation ein anerkanntes Qualitätslevel erreicht. Mithilfe des neuen Qualitätsmanagement-Systems können Organisationen der Arbeitsintegration ein modernes Qualitätsmanagement (QM) aufbauen und betreiben.

Neue Norm: Ziele, Anforderungen und Vorgehen

Ziel der Revision war es, die Qualitätsnorm fachlich und strukturell weiterzuentwickeln, um ein zeitgemässes Bezugssystem zur Verfügung zu stellen. Zudem sollte das QM-System stärker kundenorientiert ausgestaltet werden, also möglichst schlank und übersichtlich sein. Es muss sich sowohl am Bedarf der Organisationen als auch an den Bedürfnissen der Klientinnen und Klienten von arbeitsmarktlichen Massnahmen orientieren. Sie soll ausserdem auch auf Organisationen passen, die ausserhalb von Sozialhilfe und Arbeitslosenversicherung im Bereich der Arbeitsintegration tätig sind. Zudem sollte eine Kompatibilität zu bestehenden, häufig angewendeten Normen im Bereich der Arbeitsintegration hergestellt werden. Damit soll vermieden werden, dass eine Organisation, die beispielsweise vorwiegend im Bereich Bildung tätig ist und sich bereits nach der EduQua Norm zertifizieren liess, sich im Rahmen der neuen Norm nochmals in diesem Bereich zertifizieren lassen muss. Andererseits soll die revidierte Norm Organisationen, die nur teilweise im Bildungsbereich tätig sind, ermöglichen, mit der neuen Norm diesen Bereich abzudecken.

Die Arbeitsgruppe zur Revision der Qualitätsnorm bestand aus Fachexpertinnen und Fachexperten sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Stakeholder – von Leistungserbringern über IV-Stellen bis hin zum Staatssekretariat für Wirtschaft
SECO. Ein übergeordnetes Steuergremium begleitete die Entwicklung, begutachtete die Vorschläge für die Weiterentwicklung und stimmte sie mit dem AIS-Vorstand ab. Fünf Fokusgruppen mit Experten verschiedener Anspruchsgruppen befassten sich mit den Stärken und Schwächen der bisherigen Norm SVOAM:2010 und definierten darauf aufbauend die Anforderungen an die neue Norm IN-Qualis.

Die neue Qualitätsnorm IN-Qualis

Zusammenfassend besteht die neue Norm aus einem modularen System, das Pflicht- und Wahlmodule vorsieht sowie die Möglichkeit bietet, bestehende Zertifizierungen anrechnen zu lassen – konkret ISO 9001 und EduQua. Für die inhaltliche Weiterentwicklung dienten zum einen Interviews, um fachliche Expertise einfliessen zu lassen, und zum anderen eine Literaturanalyse, um wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse einzubeziehen. Die weiterentwickelte Norm kann sich daher explizit als Fachnorm bezeichnen.

Mehr Reflektion, mehr Spielraum

Zwei konkrete Vorzüge des neuen QM-Systems seien hier abschliessend hervorgehoben. Bei der Weiterentwicklung lag besonderer Wert auf dem Aufnahme- und Begleitprozess. Als eigenes Modul entwickelt, lässt sich mit ihm die Begleitung der Klientin oder des Klienten während des gesamten Prozesses betrachten. Dadurch wird eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit den coachenden Personen wie auch eine systematische Reflektion des gesamten Ablaufs besser gewährleistet. Ein zweiter Vorteil der neuen Norm ist, dass die Organisationen in der Umsetzung und im Nachweis der Anforderungen deutlich mehr Spielraum erhalten: im Unterschied zur vorherigen Norm sind sie so formuliert, dass individuelle Ausprägungen nun in den einzelnen Bereichen abgebildet werden können.

 


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