Die zukünftige Schweizer Altersvorsorge

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Die zukünftige Schweizer Altersvorsorge

Forschungsresultate des BFH-Zentrums Soziale Sicherheit haben bei der finanziellen Absicherung im Alter Problemlagen und soziale Ungleichheiten aufgedeckt. Wie sind die aktuellen Reformprojekte und Initiativen in diesem Kontext zu beurteilen?

In diesen Tagen steht mit dem Reformprojekt «Altersvorsorge 2020» und der Initiative «AHVplus» die Zukunft der Schweizer Alterssicherung zur Diskussion. Während das Hauptziel des Projekts «Altersvorsorge 2020» die Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung bei gleich hohen Leistungen ist, stehen bei der Initiative «AHVplus» der Erhalt der Rentenleistung in Relation zum früheren Lohn und der verfassungsmässige Auftrag für eine ausreichende Altersvorsorge im Vordergrund.

Zunahme von Ergänzungsleistungen wegen Beitragslücken

Gemäss einer Studie der BFH nahm die Quote von Neurentnerinnen und Neurentnern, die Ergänzungsleistungen (EL) beziehen, zwischen 1999 und 2012 von 5.7% auf 8.6% zu. Über alle Altersstufen gesehen blieb diese Quote jedoch stabil. Im Unterschied zur EL-Abhängigkeit bei älteren Rentnerinnen und Rentner ist diese Zunahme bei der jüngsten Altersgruppe nicht mit steigender Pflegebedürftigkeit zu erklären. Geschiedene Frauen und Menschen ausländischer Herkunft haben ein erhöhtes Risiko im Alter eine nicht ausreichende Rente zu erhalten. Sie weisen überdurchschnittlich häufig Erwerbsunterbrüche, einen geringen Erwerbsumfang oder tiefe Einkommen auf. Daher können sie im Laufe der Erwerbsphase keine oder nur eine geringe berufliche Vorsorge erarbeiten. Dies führt zu Vorsorgelücken und Altersarmut.

Ungleiche Renten zwischen Männern und Frauen

Eine andere Studie der BFH untersucht die geschlechtsspezifischen Rentenunterschiede bei den 2012 pensionierten Personen unter 75 Jahre. Betrachtet man die gesamte Rente aus den drei Säulen, sind die Renten von Frauen durchschnittlich um 37% tiefer als jene der Männer. Dieser grosse Rentenunterschied ist hauptsächlich bedingt durch die berufliche Vorsorge, bei welcher diese Differenz rund 63% beträgt. Grund dafür sind die traditionellen Geschlechterrollen: Frauen sind für den Haushalt und die Kinderbetreuung zuständig und die Männer erarbeiten den grössten Teil des Familieneinkommens. Für Frauen bedeutet dies in der Regel eine wesentlich geringere Erwerbsbeteiligung und als Folge davon nur geringe Leistungen aus der beruflichen Vorsorge. Die AHV-Renten unterscheiden sich hingegen kaum zwischen Männern und Frauen, was auch auf Neuerungen der 10. AHV-Revision zurückzuführen ist: das Rentensplitting und die Erziehungsgutschriften.

Die AHV hat für die Einkommenssicherung im Alter bei Frauen einen viel grösseren Stellenwert als bei Männern: Frauen beziehen im Durchschnitt 79% ihres Renteneinkommens aus der AHV, Männer hingegen nur 57%. Auch bei unteren und mittleren Einkommen ist die AHV die weitaus wichtigste Einkommensquelle im Alter. So stammt bei Altersrentnern mit tiefem Einkommen 80% des gesamten Alterseinkommens aus der AHV. Der AHV als universalistische Altersversicherung für die gesamte Bevölkerung kommt damit eine zentrale Rolle für die Grundsicherung im Alter zu.

Die «AHVplus»-Initiative

Die beiden Studien zeigen, dass soziale Ungleichheiten, welche durch traditionelle Geschlechterrollen und Brüche in der Erwerbs- und Familienbiografie entstehen, sich in den Altersrenten wiederspiegeln. Die Ungleichheiten beim Erwerbseinkommen wirken sich direkt auf die berufliche Vorsorge aus, während die AHV diese Unterschiede ausgleicht und damit der Einkommensungleichheit entgegenwirkt.

Wegen der Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung (Mischindex) verliert die AHV an Gewicht, weil die Renten nicht vollständig der Lohnentwicklung angepasst werden. Gemäss der Botschaft des Bundesrates zur Initiative AHVplus ist die Ersatzquote der AHV zwischen 1980 und 2014 um 9% gesunken. Damit sinkt bei jeder neuen Rentnergeneration der Lohnanteil, der durch die AHV ersetzt wird. Bei einem geringen Einkommen kann dies rasch dazu führen, dass das Einkommen im Alter unter dem Existenzminimum liegt. Eine Erhöhung der AHV-Renten würde diese Entwicklung korrigieren.

Die Stärkung der AHV-Rente reduziert den Rentenunterschied zwischen Männern und Frauen und erhöht die Ersatzquote der AHV auf das Niveau von 1980. Damit würde sich die Alterssicherung von Personen mit tiefen Einkommen und mit Erwerbsverläufen mit Unterbrüchen verbessern und die Altersarmut bzw. die EL-Abhängigkeit deutlich reduzieren. Gemäss Schätzung würde eine Erhöhung der AHV-Renten um 10% für rund 49‘000 Personen mit EL eine Verbesserung ihrer Finanzsituation bedeuten, weshalb sie nicht mehr durch EL unterstützt werden müssten.

Schwierigkeiten der Vorlage

Jedoch können Personen durch die Rentenerhöhung auch schlechter gestellt werden, wenn ihr Einkommen dadurch knapp über die Grenze für eine EL-Berechtigung zu liegen kommt. Dadurch würden sie gewisse Vergünstigungen verlieren und müssten ihr erhöhtes Einkommen voll versteuern. Solche Schwelleneffekt existieren bereits heute: Mit der Erhöhung der AHV wird dieser Effekt bloss auf Personengruppen mit einem etwas höheren Einkommen verschoben. Zur Behebung dieser Schwellenwerte bräuchte es Massnahmen wie z.B. die Steuerbefreiung für ein Minimaleinkommen.

Kompensation für die «Altersvorsorge 2020»

Für Personen im unteren und mittleren Einkommensbereich ist die Erhöhung der AHV eine wirksame Kompensation für die in der «Altersvorsoge 2020» vorgesehene Senkung des Umwandlungssatzes bei der 2. Säule. Sie könnte mit einer vergleichsweise geringen Erhöhung der AHV-Beiträge finanziert werden und stellt damit für einen grossen Teil der Erwerbstätigen eine geringere Belastung dar als eine Kompensation durch erhöhte Beiträge der 2. Säule oder die Abschaffung des Koordinationsabzugs, wie dies in der «Altersvorsorge 2020» vorschlagen wird. Beide Massnahmen würden besonders die untersten Einkommen stark belasten. Bei der Finanzierung der AHV beteiligen sich auch Personen mit Spitzeneinkommen solidarisch, weshalb die Belastungen für untere und mittlere Einkommensgruppen geringer ist.

Die AHV ist das bedeutendste Sozialwerk der Schweiz und leistet einen wichtigen Beitrag zur Kompensation der zunehmenden sozialen Ungleichheit. Als universalistische Altersversicherung an der sich alle solidarisch beteiligen, leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Altersarmut und zum Ausgleich von Benachteiligungen im Erwerbsleben.


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