Die Situation der Jenischen in der Schweiz

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Foto: Keystone

Anfang dieses Jahres hat der Bundesrat die Kindeswegnahmen und Geburtenverhinderungen bei Schweizer Jenischen im letzten Jahrhundert auf Grundlage eines Rechtsgutachtens als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt – ein Meilenstein in der Geschichte der verfolgten Minderheit. Doch wie ist ihre Situation heute?

Zwischen 1926 und 1972 entriss das staatlich subventionierte Hilfswerk «Kinder der Landstrasse» der Pro Juventute rund 600 jenische Kinder ihren Familien und brachte sie in Anstalten, Heimen und Pflegefamilien unter. Hinzu kommt eine Dunkelziffer, denn auch kirchliche Akteure und Behörden beteiligten sich an den Fremdplatzierungen. Laut Schätzungen waren bis zu 2000 Kinder davon betroffen. Kontakte zu Familienmitgliedern und Verwandten wurden in den Fremdplatzierungen systematisch unterbunden.

Wenn ehemals fremdplatzierte Erwachsene das Ziel der Assimilierung nach Einschätzung des «Hilfswerks» nicht erreicht hatten, wurden zudem Massnahmen zur Verhinderung von Nachkommen getroffen. Sie wurden unter Vormundschaft gestellt, in geschlechtsgetrennten Anstalten untergebracht und an der Eheschliessung gehindert. Im Rahmen psychiatrischer Massnahmen kam es sogar zu Sterilisationen, was jedoch noch ungenügend erforscht ist. Diese Erfahrungen wirken unter den Jenischen bis heute nach als generationenübergreifendes, kollektives Trauma.

Bei der Beurteilung dieser Taten wurde lange auf den Zeitgeist und die damalige drastische Fürsorgepraxis verwiesen, die allgemein Armutsbetroffene und Nicht-Angepasste ins Visier nahm. Sie sind heute als «fürsorgerische Zwangsmassnahmen» bekannt. Auf die Initiative der jenischen Dachorganisationen, die den Bund um Anerkennung eines (kulturellen) Genozids ersuchten, gab der Bund das entsprechende Rechtsgutachten in Auftrag. Nun benennt der Bundesrat die Kindeswegnahmen und Geburtenverhinderungen bei den Jenischen erstmals ohne Umschweife als rassistisch motiviert. Das Ziel war es, die nomadische Lebensweise zu beseitigen.

Jahrhundertelange Verfolgungsgeschichte

Die Verfolgungsgeschichte der Schweizer Jenischen begann jedoch nicht erst mit der Pro Juventute. Sie reicht Jahrhunderte zurück. Vor der Gründung des Bundesstaates im Jahr 1848 verloren Menschen, die von Armut betroffen waren oder unehelich geboren wurden, aufgrund diskriminierender Gesetze oft ihr Bürgerrecht. Damit verloren sie auch das Recht auf Armenunterstützung, auf Niederlassung und Erwerbsarbeit. Um zu überleben entschlossen sich viele, nomadisch zu leben. Mit der Gründung des Bundesstaates folgten als Reaktion darauf Zwangseinbürgerungen. Man versuchte die abwertend als «Vaganten» und «Zigeuner» bezeichneten, nomadisch lebenden Menschen gewaltsam sesshaft zu machen. Sie mussten sich in zufällig gewählten Gemeinden niederlassen oder wurden in ihre Bürgerorte rückgeführt. Aufgrund schlechter Erwerbsmöglichkeiten, Mangel an Wohnraum und gesellschaftlicher Stigmatisierung lebten die Betroffenen oft weiterhin nomadisch. Die Strategie der Behörden ging nicht auf.

Folgen des Traumas

Von den schätzungsweise 30’000 Schweizer Jenischen leben heute nur noch 2000 bis 3000 nomadisch. Eine kleine Zahl. Dies hängt auch mit der Verfolgung durch die Pro Juventute zusammen. Durch das Auseinanderreissen der Familien wurde die Weitergabe von gruppenspezifischem Wissen verhindert. Nach dem Ende des «Hilfswerks» befanden sich die Jenischen als Gruppe in einem Zustand der Orientierungslosigkeit und erfuhren eine «evidente Identitätslosigkeit». Als sie begannen, sich wieder zu organisieren, identifizierten sie sich aufgrund des Traumas der versuchten Auslöschung mit der Lebensweise des 19. und frühen 20. Jahrhunderts. Also an der Zeit, bevor das «Hilfswerk» aktiv wurde.

Vorstellungen vom authentischen Jenisch-Sein beziehen sich heute stark auf die prekären Lebensbedingungen als nomadisch lebende Menschen und die gesellschaftliche Ausgrenzung. Dazu gehört die Ausübung traditioneller Berufe wie Messerschleifen oder Antiquitätenhandel. Mit der Lebensweise wird ein ausgeprägtes Freiheitsgefühl verbunden, das ein wichtiger Bestandteil des jenischen Selbstverständnisses ist.

Situation heute

Nomadisch lebende Jenische sind in der Regel zwischen Frühling und Herbst auf Reisen und nutzen dafür sogenannte Durchgangsplätze. Während des Winterhalbjahres benötigen sie einen festen Wohnsitz auf einem Standplatz. Diese sind mit Wohnwagen oder kleinen Bauten wie Chalets oder Containern belegt. Nötig wären 40 bis 50 solcher Standplätze. Im Jahr 2020 gab es lediglich 16. Die Zahl der wenigen Durchgangsplätze ist sogar rückläufig und weist die Infrastruktur an vielen Orten eklatante Mängel auf – so fehlen etwa Wasser- und Stromanschlüsse, oder die sanitären Anlagen sind ungenügend.

Die Marginalisierung und räumliche Verdrängung hält somit unbestritten an. Sie versteckt sich oft hinter der Begründung, dass den Gemeinden durch die Halteplätze ein Mehraufwand entstünde. Eine weitere Rolle spielen auch heutzutage noch Vorurteile und mangelnde Akzeptanz der nomadischen Lebensweise. Vor dem Hintergrund der nun anerkannten Verbrechen gegen die Menschlichkeit prüft der Bund zusammen mit den Jenischen, inwiefern weiterer Aufarbeitungsbedarf besteht. Diese Frage stellt sich auch für die Soziale Arbeit: Inwiefern wirken antiziganistische Vorurteile in der Sozialen Arbeit heute noch (unbewusst) weiter? Was braucht es, damit Beziehungen zwischen Jenischen und Sozialarbeitenden der Mehrheitsgesellschaft gelingen? Die Soziale Arbeit hat sich dieser Thematik bisher kaum angenommen. Es wäre höchste Zeit, dies zu tun!

 


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